Der Herr der Ringe: Die Rückkehr des Königs: Bayerisches Kabinett gegen Killerspiele - Teil 2

Mitte Januar berichteten wir über die Bundesratsinitiative des Bayerischen Kabinetts für ein Verbot von "Killerspielen". Jetzt machen die Damen und Herren aus Bayern ernst. Das Bundesland wird in einer der kommenden Bundesratssitzungen einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Jugendschutzes vorlegen.

Wie die Kollegen von Mediabiz meldeten, ist der Kernpunkt die Modifikation des § 131 Strafgesetzbuch, der bislang die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und die Menschenwürde verletzenden Medieninhalten regelt. Hinzugefügt werden soll demnach unter dem Titel "Virtuelle Killerspiele" ein § 131a StGB, der sich wie folgt liest:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."


Den komplette Gesetzentwurf findet ihr hier:

Gesetzentwurf CSU
08.02.2007 : Stefan Grund