Stolen: Mit 16 Jahren das Schwert schwingen

Es ist wieder soweit: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, hat einen Titel wieder auf Herz und Nieren geprüft, um so feststellen zu können welches Mindestalter Grundvoraussetzung für den Kauf sein wird. Damit auch ihr ohne Bedenken eurer Eltern das Schwert schwingen könnt, müsst ihr laut Paragraf 14 JuSchG, mindestens 16 Jahre alt sein.
15.12.2008 : Mirko Burmeister